Der Anfang ist gemacht: Der Arbeitgebende bietet den Mitarbeitenden bereits Dienstrad Leasing an, das Traum-Jobbike ist ausgesucht und ist zur Abfahrt bereit. Mithilfe des gewählten Rundum-Schutzes ist das Dienstrad ebenfalls gegen Diebstahl und Schäden versichert. Doch gilt dieser Schutz auch für andere Personen als den*die eingetragene*n Nutzer*in, wenn Dritte das Jobbike fahren? Eine gute Frage.
Grundsätzlich steht das Dienstrad dem*der Arbeitnehmerin zu, dem*der das Jobbike zur Verfügung gestellt wurde. Jedoch schränkt Lease a Bike die Nutzung des Dienstrads durch Dritte generell nicht ein. Auch der Diebstahl- und Schadenschutz, der im Rundum-Schutz inkludiert ist, macht hierbei keine Ausnahmen. Das bedeutet, dass auch Familienmitglieder oder Freunde das Dienstrad nutzen dürfen.
Es wird jedoch empfohlen, sich beim Arbeitgebenden zu informieren, ob die Nutzung des Dienstrads im Überlassungsvertrag auf eine bestimmte Personengruppe oder eine bestimmte Person begrenzt wurde. Beispielsweise kann die Privatnutzung des Jobbikes nur für Personen erlaubt sein, die mit dem*der Mitarbeitenden im selben Haushalt leben und somit eine gemeinsame Meldeadresse haben.
Das Unternehmen schließt mit dem*der Mitarbeitenden den Überlassungsvertrag oder auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über das Dienstrad-Leasing ab. Dieser regelt die wesentlichen Punkte der Überlassung des Dienstrads zwischen dem*der Arbeitgeber*in und dem*der Arbeitnehmer*in, wie z. B. die Abholung und Rückgabe, den Umgang, den Rundum-Schutz, das Verhalten im Schadenfall und Weiteres.
Je nach Einschränkung des Nutzerkreises durch den Arbeitgebenden sind die Personen, die das Dienstrad laut Überlassungsvertrag nutzen dürfen, auch über den inkludierten Diebstahl- und Schadenschutz des Jobbikes abgesichert. Demnach gibt es keine Haftungsrisiken für den*die Mitarbeitende*n oder Dritte, sofern die Nutzung durch Dritte im Überlassungsvertrag nicht eingeschränkt wurde.
Einer Privatnutzung des Jobbike durch Familienmitglieder oder Freunde steht demnach nichts im Wege, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Arbeitgebenden getroffen wurden.
Wichtig: Wenn das Jobbike durch Dritte genutzt wird, macht es Sinn, sie darauf hinzuweisen, dass der Premium- und All-inclusive-Diebstahlschutz nur besteht, wenn das Fahrrad abgeschlossen ist.
Dass das Jobbike auch privat genutzt werden kann, ermöglicht es Mitarbeitenden, das Fahhrad zu einem Teil ihres Alltags werden zu lassen. Ob beim Wocheneinkauf, auf dem Weg zum Sport oder bei der Radtour am Wochenende - das Fahhrad ist nicht nur eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, es schont ebenso den Geldbeutel und stärkt die Gesundheit.
In den letzten Jahren hat sich der Markt für elektrische Zweiräder stark entwickelt. Neben den allseits beliebten E-Bikes (Pedelecs) gibt es eine weitere Kategorie: die sogenannten S-Pedelecs. Doch was genau ist ein S-Pedelec? Welche Vor- und Nachteile bietet es im Vergleich zu einem E-Bike? Und wo liegt der Unterschied zu klassischen Fahrrädern, auch Pedellen genannt?
In den letzten Jahren hat sich das Dienstradleasing von einem Nischenangebot zu einer weit verbreiteten Alternative bzw. Ergänzung zum ÖPNV und Firmenwagen entwickelt. Durch steuerliche Anreize wurde das Modell besonders attraktiv. Viele Unternehmen bieten mittlerweile Leasing-Optionen für Fahrräder und E-Bikes an, wodurch sich eine Vielzahl an Arbeitnehmenden ein hochwertiges Rad leisten kann.
Dienstrad Leasing ist eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, um kostengünstig und umweltfreundlich ein Fahrrad oder E-Bike zu ermöglichen oder zu nutzen. Dabei gibt es viele Anbieter, wie z. B. JobRad, BusinessBike oder Bikeleasing. Doch oft herrscht Verwirrung über Begriffe wie "Job bike" und "Dienstrad". Sind sie synonym oder gibt es Unterschiede?