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Mann auf Kalkhoff Fahrrad fährt an Gebäude vorbei

Wer trägt die Kosten für das Dienstradleasing?

22 Juli 2025

Das Dienstradleasing erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit – sowohl bei Arbeitgebenden als auch bei Arbeitnehmenden. Ob sportlich, nachhaltig oder einfach praktisch: Ein geleastes Fahrrad oder E-Bike ergänzt immer häufiger den Dienstwagen. Dabei profitieren beide Seiten – von steuerlichen Vorteilen, mehr Mitarbeiterzufriedenheit und einem positiven Image in Sachen Nachhaltigkeit.

Doch eine Frage taucht immer wieder auf: Wer trägt die Kosten für das Dienstradleasing?
Die Antwort darauf ist nicht pauschal, denn es gibt mehrere Modelle – und einige rechtliche wie steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.

Wer zahlt was?

Beim Dienstradleasing wird das Fahrrad durch den*die Arbeitgeber*in geleast und dem*der Arbeitnehmer*in zur Nutzung überlassen – meist im Rahmen der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung. Die Kostenverteilung kann dabei flexibel gestaltet werden.

Modelle der Kostenübernahme beim Dienstradleasing

1. Modell: Arbeitnehmende tragen die vollen Kosten (Bruttoentgeltumwandlung)

  • Ablauf: Arbeitnehmende nutzen einen Teil ihres Bruttogehalts, um die Leasingrate zu finanzieren.
  • Steuervorteile: Die Leasingrate wird vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen – dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.
  • Vorteil: Oft ergibt sich eine reale Ersparnis von bis zu 40 % im Vergleich zum Direktkauf.
  • Voraussetzung: Eine entsprechende vertragliche Zusatzvereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, dass für die Dauer der Nutzungsüberlassung das Gehalt einvernehmlich um einen festgelegten Betrag herabgesetzt wird.

2. Modell: Arbeitgebende übernehmen die kompletten Kosten

  • Ablauf: Arbeitgebende zahlt die Leasingraten vollständig – als zusätzlicher Gehaltsbaustein oder Sachzuwendung.
  • Vorteil für Arbeitnehmende: Keine Kosten, aber volles Nutzungsrecht – sowohl privat als auch beruflich.
  • Vorteil für Arbeitgebende: Steigerung der Mitarbeiterbindung und Möglichkeit, die Leasingrate als Betriebsausgabe geltend zu machen.

3. Modell: Arbeitgebende zahlen einen Zuschuss

  • Ablauf: Die Leasingrate wird zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aufgeteilt, z. B. im Verhältnis 50:50.
  • Kombination möglich: Der Zuschuss kann steuer- und sozialversicherungsfrei sein, sofern er als Sachbezug gestaltet wird (bis zu 50 € monatlich, Stand 2025).

Vorteile:

  • Arbeitnehmer*innen profitieren von einer spürbaren Kostenentlastung.
  • Arbeitgeber*innen stärken ihre attraktive Arbeitgebermarke, ohne hohe Zusatzkosten.
  • Der Zuschuss kann als Motivationsinstrument dienen und ist günstiger als eine klassische Gehaltserhöhung.
  • Flexibel einsetzbar für verschiedene Mitarbeitergruppen oder individuelle Vereinbarungen.

Kostenneutralität für Arbeitgebende

Arbeitgebende können das Dienstradleasing komplett kostenneutral anbieten, wenn sie lediglich als Leasingnehmende auftreten und die Leasingraten vollständig über die Bruttoentgeltumwandlung von Arbeitnehmenden tragen lassen. Vorteil: Keine zusätzlichen Fixkosten für den Betrieb – trotzdem Pluspunkte im Employer Branding.

Steuerliche und rechtliche Aspekte

Beim Dienstradleasing gibt es zwei unterschiedliche steuerliche Behandlungsmöglichkeiten – abhängig davon, ob das Rad zusätzlich zum Gehalt überlassen wird oder im Rahmen einer Bruttoentgeltumwandlung erfolgt:

1. Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn
  • Ablauf: Der*Die Arbeitgeber*in stellt das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn bereit, ohne dass der*die Arbeitnehmer*in auf Gehalt verzichtet.
  • Steuerliche Behandlung: Die private Nutzung ist steuerfrei – es fällt kein geldwerter Vorteil an.
  • Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 37 EStG
  • Vorteil: 100 % steuerfrei für den*die Arbeitnehmer*in – maximaler finanzieller Vorteil.
2. Dienstrad via Bruttoentgeltumwandlung
  • Ablauf: Der*Die Arbeitnehmer*in nutzt einen Teil seines*ihres Bruttogehalts zur Finanzierung der Leasingrate.
  • Steuerliche Behandlung: Es wird ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt.
  • Vorteil: Trotz Versteuerung bleibt das Modell deutlich günstiger als ein Privatkauf, da Lohnsteuer und Sozialabgaben auf ein reduziertes Einkommen entfallen.

Was passiert beim Dienstrad-Leasingende?

Ein Leasingvertrag läuft in der Regel 36 Monate. Danach bestehen meist folgende Optionen:
  • Rückgabe des Fahrrads an den Leasinganbieter.
  • Kauf durch den*die Arbeitnehmer*in zu einem Restwert.
  • Beispiel bei Lease a Bike: Dem*der Arbeitnehmer*in wird auf Wunsch und nach Möglichkeit ein Kaufangebot unterbreitet. Der kalkulierte Restwert beträgt in den meisten Fällen 18 % des ursprünglichen Bruttolistenpreises. 
  • Der Kauf ist freiwillig – es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Mann sitzt hinter parkendem Rad auf Treppe
Frau fährt mit Kalkhoff Rad durch Stadt im Sommer

Flexibles Modell.

Mit Vorteilen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende!

Die Frage „Wer trägt die Kosten für das Dienstradleasing?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – aber in jedem Fall gestalten sich die Optionen flexibel und vorteilhaft für Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in. Ob komplette Kostenübernahme durch den*die Arbeitgeber*in, Zuschuss oder reine Bruttoentgeltumwandlung – alle Modelle bieten steuerliche Vorteile und können helfen, Mobilität nachhaltiger und wirtschaftlicher zu gestalten.

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