Das Dienstradleasing erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit – sowohl bei Arbeitgebenden als auch bei Arbeitnehmenden. Ob sportlich, nachhaltig oder einfach praktisch: Ein geleastes Fahrrad oder E-Bike ergänzt immer häufiger den Dienstwagen. Dabei profitieren beide Seiten – von steuerlichen Vorteilen, mehr Mitarbeiterzufriedenheit und einem positiven Image in Sachen Nachhaltigkeit.
Doch eine Frage taucht immer wieder auf: Wer trägt die Kosten für das Dienstradleasing?
Die Antwort darauf ist nicht pauschal, denn es gibt mehrere Modelle – und einige rechtliche wie steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.
Beim Dienstradleasing wird das Fahrrad durch den*die Arbeitgeber*in geleast und dem*der Arbeitnehmer*in zur Nutzung überlassen – meist im Rahmen der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung. Die Kostenverteilung kann dabei flexibel gestaltet werden.
Vorteile:
Beim Dienstradleasing gibt es zwei unterschiedliche steuerliche Behandlungsmöglichkeiten – abhängig davon, ob das Rad zusätzlich zum Gehalt überlassen wird oder im Rahmen einer Bruttoentgeltumwandlung erfolgt:
Die Frage „Wer trägt die Kosten für das Dienstradleasing?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – aber in jedem Fall gestalten sich die Optionen flexibel und vorteilhaft für Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in. Ob komplette Kostenübernahme durch den*die Arbeitgeber*in, Zuschuss oder reine Bruttoentgeltumwandlung – alle Modelle bieten steuerliche Vorteile und können helfen, Mobilität nachhaltiger und wirtschaftlicher zu gestalten.